TOP Ö 4.6: Bauleitplanung der Stadt Kirchhain; Bebauungsplan „Röthe 0“; Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB