TOP Ö 9: Bauleitplanung der Stadt Kirchhain, Bebauungsplan „Röthe 0“; Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Ba ugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB)